1. Vertragsgegenstand/Geltungsbereich

  1.1. Gegenstand Unsere nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im weiteren kurz AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf der Handelswaren von André Brüggemann, IT-Service, Support, Consulting (nachfolgend ITSSC genannt), insbesondere von EDV-Anlagen, EDV-Geräten und EDV-Zubehör (alles zusammen im weiteren als Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und –zubehör sowie Hardware und Software im allgemeinen, für die Wartung während der Gewährleistungs- und Garantiefristen, für die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen von uns angebotenen Waren und Leistungen.
 
1.2. Geltungsbereich Diese, unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger Vertragsbestandteil und alleinige Vertragsgrundlage. Dem entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich schriftlich an und stimmen ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis auf entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des Kunden/Lieferanten zur Verwendung unserer AGB erfolgt mit Annahme des abgegebenen Angebots spätestens jedoch durch, auch teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die von uns bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.
 

2. Vertragsschluss, Angebote

  Angebote, insbesondere aus unserer Werbung, sind freibleibend. Angebote gelten ausdrücklich erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag. Ansonsten gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch längstens 4 Wochen. Das Gleiche gilt für die von uns bekannt gegebenen Preise. Bei allen Angeboten und Preisofferten behalten wir uns Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vor.
 

3. Software von ITSSC

  3.1. ITSSC gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des gekauften und mit einem Lizenzkey versehenen Computerprogramms (Produkt).
 
3.2. Die Lizenz berechtigt den Kunden, das Produkt in maschinenlesbarer Form auf einem PC und die zum Gebrauch erforderlichen Unterlagen zu nutzen.
 
3.3. Der Kunde ist zur Erstellung einer Sicherheitskopie berechtigt, die Weitergabe der Sicherungskopie an Dritte oder die gleichzeitige Nutzung des Originals sowie der Sicherungskopie sind unzulässig. Handlungen im Sinne des 69 UrhG bedürfen ausnahmslos der Zustimmung von ITSSC.
 
3.4. Alle Techniken, Algorithmen und Verfahren, die im Produkt enthalten sind, sowie alle Unterlagen, die der Kunde von ITSSC erhält, sind Geschäftsgeheimnis von ITSSC und dürfen Dritten nur insoweit zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung des Produktes erforderlich ist.
 
3.5. Der Kunde darf keine Urheberrechtsvermerke oder sonstige Hinweise auf die Rechte von ITSSC, die auf dem Produkt angebracht sind, entfernen.
3.6. Der Kaufpreis enthält zugleich die Lizenzgebühr für die Nutzung des Produktes auf einem PC.
3.7. ITSSC übernimmt die Gewährleistung für die Lauffähigkeit des Programms in der korrekten Systemumgebung und bei korrekter Handhabung für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erwerb des Produktes.
 
3.8. Über die Angaben in der zum Programm gehörenden Dokumentation hinaus werden keine Zusicherungen für technische Einzelheiten oder eine Eignung des Programms für bestimmte Zwecke abgegeben.
 
3.9. Die Verpflichtung von ITSSC im Rahmen des vereinbarten Gewährleistungszeitraumes beschränkt sich darauf, ein etwa fehlerhaftes Programm durch eine Ersatzlieferung auszutauschen oder nach Wahl von ITSSC eine Nachbesserung zu versuchen. ITSSC wird dem Kunden unverzüglich nach einer Fehlermeldung Korrekturen zur Verfügung stellen. Die Kosten einer Nachbesserung trägt ITSSC. Solange ITSSC Mängel durch Nachbesserung oder Austausch beseitigt, kann der Kunde weder eine Herabsetzung des Kaufpreises noch die Rücknahme des Produktes verlangen, es sei denn, es liegt ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vor.
 
3.10. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde das Produkt entgegen den Bestimmungen des Vertrages verändert.
 
3.11. Verstößt der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages, insbesondere durch Fertigung von Raubkopien, so kann ITSSC diesen Vertrag nach Kenntniserlangung fristlos kündigen. Die mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte entfallen mit der Kündigung. Der Kunde ist dann zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt. Für diesen Fall droht ITSSC mit einer Klage auf Schadenersatz an.
 
3.12. ITSSC haftet auf Schadenersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Dies gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen. Auch in diesen Fällen haftet ITSSC nicht für bei normalem oder nach dem Vertrag vorgesehenen Gebrauch nicht vorhersehbarer Folgeschäden, insbesondere bei Datenverlust.
 
3.13. ITSSC haftet dem Kunden nicht, wenn sich ein Anspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung auf die Benutzung einer anderen als der neuesten Version hätte vermeiden lassen und diese dem Kunden im Sinne des Update-Vertrages zur Verfügung gestellt wurde. Der Service-Vertrag sichert dem Kunden nach dem Kauf der Software Telefonberatung und die jeweils neueste Programmversion zu und ist separat kostenpflichtig abzuschließen.
 
3.14. Software von ITSSC nutzt u.U. Software und Dienste Dritter. Für die Bereitstellung und Verfügbarkeit dieser Software und Dienste ist ITSSC nicht verantwortlich. Mit Anerkennung dieses Lizenzvertrages werden gleichzeitig die Lizenzbedingungen der Drittanbieter anerkannt.
 
3.15. Für den Fall, dass Software oder Dienste von Drittanbietern nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, ist ITSSC von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
 

4. Hard- und Software (allgemein)

  4.1. Umfang Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer AGB oder weitergehender Bestimmungen des Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen Waren, die nicht Software sind, siehe unter 7. Das Recht des Kunden, unabhängig davon die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.
4.2. Sonstiges Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das Nichtvorhandensein solcher Dokumentation und Software hingewiesen.
 
4.3. Einarbeitung In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand und, falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei Auftragsvergabe, siehe unter 4.4. Haftung. Eine Auswahl von Software und eine Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand oder Nebenleistung. Somit trägt der Kunde auch das alleinige, unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht unserem Einfluss unterliegende Hard- und Software.
 
4.4. Leistungs- und Funktionsumfang Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder von der Produktbeschreibung abweichend erscheinen. Für einen solchen Fall sind wir über unsere Fachberatung hinaus nicht verantwortlich, soweit nach dem uns vorliegenden Wissenstand und den wahrheitsgemäßen und vollständigen Kundenauskünften bezüglich dessen ein solches überhaupt absehbar war. Individuell kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch möglich, ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.
 
4.5. Lieferfristen und –termine Vereinbarte Lieferfristen und/oder Liefertermine sind nur gültig und verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlicher Vertragsbestandteil geworden und von uns dementsprechend bestätigt worden sind. Bei von uns nicht zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns eine angemessene Lieferfristverlängerung vor. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug und dem fruchtlosen Verstreichen der vom Kunden zu setzenden, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist dieser berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns vor Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware nach unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung, spätestens aber bis zum Verstreichen der Nachfrist kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle sind Beschädigung und/oder Untergang der Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware ausschließlich vom Kunden zu verantworten und uns oder Dritten zu ersetzen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug oder aber kann die von uns zu erbringende Leistung wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit nicht erbracht werden, so ist unsere Schadensersatzpflicht ausschließlich im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Ersatzpflicht auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
 
4.6. Sonderregelung beim Lieferverzug unter Kaufleuten Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann Ausweichtechnik bzw. –software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug der Lieferung bzw. Bereitstellung von Ausweichtechnik/-software eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des Nettolieferwertes zu verlangen. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder aber ein wesentlich geringerer als der geltend gemachte, entstanden ist. Im Allgemeinen setzt die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
 
4.7. Annahmeverzug Kommt eine Vertragspartei in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
 
4.8. Versand und Gefahrenübergang Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen unserer Versandabteilung oder unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, respektive anderer ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit uns möglich, jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine entsprechende Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden bewirken. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel, insbesondere an der Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte aus dem BGB, entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.
 

5. Gewährleistungsregelung, Garantie

  5.1. Gewährleistung Soweit sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der Kaufsache zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung wird von uns verweigert, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten unsererseits verbunden ist, insbesondere, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung uns mit Kosten belasten würde, die über den momentanen Sachwert der mangelhaften Sache hinausgehen würden. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die darauf getätigten Aufwendungen maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Voraussetzung für eine Nacherfüllung ist die sofortige Bekanntgabe des Mangels bei uns, sowie die unverzügliche Verbringung der mangelhaften Sache nach Rücksprache mit uns in unseren Verkaufsraum. Sollte sich vorbezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, jedoch unverzüglich nach Feststellung, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei Gefahrenübergang auf den Käufer vorhanden war. Die Regelungen bezüglich der Kosten der Nacherfüllung gelten dann auch hier. Jedoch muss sich der Käufer eine eventuelle Abnutzung und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen. Sollten Hersteller von durch uns vertriebener Waren eine erweiterte Gewährleistung in Form einer Garantie oder ähnlichem übernehmen, welche über die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hinausgeht, treten wir alle unsere Ansprüche daraus gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Käufer ab. Dieser hat dann im Falle des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim Hersteller direkt anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende Ansprüche auch diesem gegenüber geltend zu machen.
 
5.1.1. Unternehmerrückgriff Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristmäßig an die Erfüllung unserer Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.
 
5.2. Wandelung / Minderung Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Folge: Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Folge: entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Unsere Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den bei der Wandelung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis. In allen anderen Fällen wird unsere Haftung auf den aus der Rechnung hervorgehenden Verkaufspreis beschränkt.
 
5.3. Garantie und Garantiebedingungen Für von uns zusammengebaute bzw. hergestellte Computersysteme übernehmen wir ab Herstellungsdatum 2 Jahre Garantie. Die Garantie umfasst die Mängelfreiheit der hergestellten Sache. Nicht eingeschlossen sind externe Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Eingabegeräte, externe Laufwerke, sonstiges externes Zubehör sowie insbesondere die Kompatibilität solcher Geräte zu den von uns hergestellten Computersystemen. Bei Eintreten eines Garantiefalles ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu machen.
 
5.3.1. Garantiebedingungen Die Garantie gilt ausschließlich nur auf bei uns erworbene und von uns hergestellte Computersysteme, d.h. für eine von uns hergestellte Funktionseinheit von mindestens Mainboard, Gehäuse, Stromversorgung, Arbeitsspeicher, Prozessor, interne Datenträger, Grafikkarte und Wechsellaufwerk. Weiterhin gilt die Garantie nur bei unversehrten Garantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal halbjährlich ab Kauf.
 
5.4. Haftung Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt im Weiteren: Der Anspruch ist unverzüglich unter Vorlage von Originallieferschein und/oder Originalrechnung bei uns geltend zu machen. Der festgestellte Mangel ist genauestens zu beschreiben. Die Kaufsache ist uns in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße Rücksendung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Beim Verkauf gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung ohne Einverständnis des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile sowie Schäden daran, wie z.B. Druckköpfe, Tintenpatronen, Tonermaterialien. Bei Vornahme von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Frist vom Käufer zu setzen. Erst bei fruchtlosem Verstreichens dieser und erneuter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung stehen dem Käufer die Rechte auf Wandelung/ Minderung zu. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
 
5.5 Haftung bei telefonischem Support ITSSC übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die während und/oder durch telefonischen Support entstehen. Für die Ausführung und die Folgen der telefonisch erteilten Auskünfte ist der Kunde selbst verantwortlich. ITSSC übernimmt keinesfalls die Haftung für direkte, spezielle, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden einschließlich insbesondere Kosten für die Wiederherstellung, erneute Programmierung oder Reproduktion jeglicher Programme oder Daten oder die Verletzung der Vertraulichkeit von Daten.
 

6. Zahlung

  6.1. Kaufpreis Der Kaufpreis ist in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Lieferung zu entrichten.
 
6.2. Ratenzahlung Wird mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart, so ist die erste Rate, unbeschadet des Versanddatums sofort fällig, alle weiteren Raten werden jeweils am Ersten der Folgemonate dem Bankkonto des Kunden belastet. Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt das Produkt Eigentum von ITSSC. Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz von 17%/Jahr auf die Zeit des Verzuges berechnet. Besteht der Zahlungsverzug länger als 8 Kalenderwochen, erlischt die Ratenvereinbarung und der Restbetrag wird sofort fällig. Die weitere Nutzung des Produktes ist dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung untersagt.
 
6.3. Inkasso Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
 

7. Eigentumsvorbehalt

  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
 

8. Fernabsatz, Storno

  8.1. Fernabsatz Bei Kaufverträgen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, wie Telefon, Fax, Post, e-mail etc. im Zuge des Fernabsatzes zustande gekommen sind, steht dem Besteller ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ab Erhalt zu. Zur Wahrung des Rücktritts genügt die rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe des Rücktritts uns gegenüber bzw. die Übersendung der bestellten Ware im Rahmen der Frist an uns. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Besteller bei Originalsoftware das Echtheitssiegel und/oder die Originalverpackung beschädigt oder geöffnet hat. Der Rücktritt ist bei anderen Waren genauso ausgeschlossen, wenn die bestellte Ware nicht in der Originalverpackung bei uns eingeht. Eventuelle Abnutzungs- oder Wertverfallerscheinungen werden von uns bei Rücktritt gegengerechnet. Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Ware, die in den Ladengeschäften abgeholt wurde.
 
8.2. Storno Für den Fall, dass der Kunde vor Erhalt der Ware einen Vertrag rückgängig macht, ist ITSSC berechtigt, Stornokosten in Höhe von bis zu 60% der Auftragssumme zu berechnen. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung zustande, die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung.

9. Anwendbares Recht

  Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen „UN-Kaufrechts“ wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmung

  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine auffüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die etwa unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt im Falle einer Vertragslücke entsprechend.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist ebenfalls Leipzig.
 

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Leipzig, den 01.12.2004